Europäische Union

Digitale Barrierefreiheit in Belgien

Die Norm EN 301 549, föderale und regionale Texte und der EAA.

In Belgien wird die Barrierefreiheit von Websites und Apps des öffentlichen Sektors auf föderaler Ebene durch das Gesetz vom 19. Juli 2018 vorgeschrieben, ergänzt durch regionale und gemeinschaftliche Texte. Die Privatwirtschaft ist von der Umsetzung des European Accessibility Act betroffen.

Eckdaten

Standard
EN 301 549 und WCAG, Stufe AA
Rechtsgrundlagen
Gesetz vom 19. Juli 2018, regionale und gemeinschaftliche Texte, EAA
Betroffen
Öffentliche Stellen und vom EAA erfasste private Anbieter
Unsere Arbeitssprachen
Französisch, Niederländisch, Deutsch, Englisch

Was das Gesetz verlangt

  1. Websites und Apps konform mit der EN 301 549 gestalten
  2. Für jede Website und App eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen
  3. Einen Feedback-Mechanismus für Nutzer anbieten
  4. Anfragen und Meldungen in angemessener Frist bearbeiten
  5. Sich der Kontrolle der zuständigen Überwachungsstelle unterziehen

Die Norm EN 301 549

Belgien hat keinen eigenen nationalen Referenzrahmen: Die Konformität wird nach der europäischen Norm EN 301 549 geprüft, die die WCAG Stufe AA einschließt. Unsere Audits folgen dieser Norm, mit derselben Methode in allen drei Regionen.

Häufige Fragen

Ist das Audit auf Deutsch möglich?

Ja: Audits, Berichte und Präsentationen auf Deutsch, Französisch, Niederländisch oder Englisch.

Sind private Unternehmen betroffen?

Ja, über den European Accessibility Act: unter anderem Onlinehandel, Banken, Verkehr und elektronische Kommunikation.

Gilt ein RGAA-Audit in Belgien?

Der RGAA beruht auf den WCAG, die belgische Referenz bleibt aber die EN 301 549. Wir empfehlen ein Audit auf dieser Grundlage.