Europäische Union

Digitale Barrierefreiheit in Luxemburg

RAWeb, RAAM und das Gesetz vom 28. Mai 2019.

Luxemburg hat sich für nationale Referenzrahmen entschieden: den RAWeb für das Web und den RAAM für mobile Apps. Sie dienen der Prüfung der Angebote des öffentlichen Sektors, die dem Gesetz vom 28. Mai 2019 unterliegen. Die Privatwirtschaft ist von der Umsetzung des European Accessibility Act betroffen.

Eckdaten

Standards
RAWeb für das Web, RAAM für Mobile
Rechtsgrundlagen
Gesetz vom 28. Mai 2019 und European Accessibility Act
Betroffen
Öffentliche Stellen und vom EAA erfasste private Anbieter
Unsere Arbeitssprachen
Französisch, Deutsch, Englisch

Was das Gesetz verlangt

  1. Websites und Apps an die EN 301 549 anpassen, geprüft mit RAWeb und RAAM
  2. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen
  3. Einen Feedback-Mechanismus für Nutzer anbieten
  4. Gemeldete Mängel beheben
  5. Sich der Kontrolle der Überwachungsstelle unterziehen

RAWeb und RAAM

Der RAWeb und der RAAM, herausgegeben vom Service information et presse der Regierung, übersetzen die EN 301 549 in Kriterien und Tests, nach dem methodischen Vorbild des RGAA. Wir wenden sie auf Ihre Websites und auf Ihre iOS- und Android-Apps an.

Häufige Fragen

Was unterscheidet RAWeb und RGAA?

Der RAWeb übernimmt die Methode des RGAA und passt sie an die EN 301 549 an. Beide folgen derselben Logik aus Kriterien und Tests.

Prüfen Sie auf Deutsch?

Ja: Audits, Berichte und Präsentationen auf Deutsch, Französisch oder Englisch.

Sind mobile Apps betroffen?

Ja: Sie werden mit dem RAAM geprüft, auf echten Geräten.